Nach den uns aktuell vorliegenden Informationen dürfen wir ab dem 07.04.2021 in unserer Praxis die Covid-19 Schutzimpfung anbieten. Voraussichtlich werden wir weniger als 50 Impfdosen pro Woche erhalten. Bei der Durchführung der Schutzimpfung haben wir die Reihenfolge der Corona-Impfverordnung zu beachten. Nach den aktuellen Informationen sollen wir Impfstoffe von den Firmen Biontech/Pfizer und AstraZeneca erhalten. Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die sofortige Durchführung einer Impfung oder die freie Wahl des Impfstoffs besteht (Entscheidung des Verwaltungsgericht Frankfurt).
Zum jetzigen Zeitpunkt dürfen wir nur Personen mit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfV) oder mit hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV) mit einer Schutzimpfung versorgen.
Für unsere Praxis sind dies insbesondere Patientinnen und Patienten, die dass 70. Lebensjahr vollendet haben, die an einer interstitiellen Lungenerkrankung (z.B. Lungenfibrose) leiden, oder bei denen eine COPD vorliegt. (Nicht abschließende Liste: Sollten Sie aufgrund einer anderen Grundlage zu einer der Gruppen mit höchster und hoher Priorität gehören, so besteht natürlich auch die Möglichkeit zur Impfung in unserer Praxis.)
Bitte beachten Sie, dass wir die Impfung zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich für Bestandspatientinnen und -patienten unserer Praxis anbieten können, da die verfügbare Impfstoffmenge noch sehr begrenzt ist.
Sollten Sie an einer Schutzimpfung interessiert und Patientin bzw. Patient in unserer Praxis sein, so können Sie uns gerne über die Telefonnummer 06142 - 62122 kontaktieren und hierfür vormerken lassen.
Sobald wir Informationen über die für uns bereitgestellten Impfstoffmengen erhalten haben werden wir Sie bzgl. eines möglichen Impftermins informieren. Bitte hinterlassen Sie daher unbedingt eine Rufnummer unter der wir Sie tagsüber erreichen können.
Wenn Sie einen Impftermin von uns erhalten haben bringen Sie zu diesem bitte den ausgefüllten Aufklärungsbogen, den ausgefüllten Einwilligungs- / Anamnesebogen, sowie Ihren Impfpass und Ihr Versichertenkärtchen mit.
Für eine Schutzimpfung mit dem Impfstoff von Pfizer/Biontech sind dies die Dokumente für mRNA Impfungen.
Für eine Schutzimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca sind dies die Dokumente für Vektor Impfungen.
Sollten Sie über den Aufklärungsbogen hinausgehende Informationen benötigen, so steht an Ihrem Impftermin ein Arzt für ein Aufklärungsgespräch zur Verfügung.
(Quelle RKI; Sie finden Aufklärungs-, Anamnese und Einwilligungsbögen in anderen Sprachen auf der Homepage des RKI unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)